Vielfach unbekannt
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung aufgerufen! Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Was ist wenn?
Die Vorschrift ist als Empfehlung zu verstehen und kann lediglich im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB) Bedeutung haben.
Kommt es zu einem Schadensfall, kann die regelmäßig durchgeführte und dokumentierte „Gas-Hausschau“ die Argumentation gegenüber Geschädigten und der Versicherung erleichtern.
Unser Angebot
Wir kontrollieren gegen einen geringen Kostenaufwand alle frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.
Dokumentation
Wir kontrollieren mittels eines Prüfprotokoll-Anhängers die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und den Zeitpunkt der Kontrolle.
Ihre Vorteile
Höhere Sicherheit für Sie und Ihre Mieter
Früherkennung von Schäden
Vermeidung hoher Reparatur- und Folgekosten
Erhöhung der Betriebssicherheit
Technische Expertise
Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig und sachkundig durchgeführten Überprüfung
Kostengünstig und neutral