Schornsteinfegermeisterbetrieb

Peter Wormstall-Göske
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Energieberatung und Energieausweis

Wann benötigen Sie als Hausbesitzer einen Energieausweis?

Als Grundsatz gilt:

Wurde der Bauantrag Ihres Hauses vor dem 1.11.1977 erstellt und hat das Gebäude weniger als 5 einzelne Wohnungen (Wohneinheiten), dann müssen Sie seit dem 1. Januar 2009 bei Verkauf oder Vermietung den „bedarfsorientierten Ausweis“ vorlegen können.

Wurde das Haus (Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus) nach dem 1.11.1977 erstellt, dann reicht Ihnen bei Verkauf oder Vermietung der „verbrauchsorientierte Ausweis“.

Ihr Schornsteinfeger ist hier Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, denn er berät Sie neutral. Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in Sachen Energieeinsparung und Umweltschutz. Wir erstellen Ihnen gerne den von Ihnen benötigten Energieausweis.